Die Ausbildung zum Ballonfahrer erfolgt in Vereinen mit besonderer Berechtigung oder gewerblichen Schulen und umfaßt 62 Stunden Theorie in den Fächern Meteorologie, Navigation, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Aerostatik, Luftrecht, Funksprechverkehr und mindestens 20 Stunden Fahrtzeit.
Die fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz, Freiballone als verantwortlicher Freiballonführer nichtgewerbsmäßig und nichtberufsmäßig am Tage zu führen, sind
1.) eine theoretische Ausbildung
2.) die Fahrausbildung
3.) die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort
Umfang der Ausbildung
Die Dauer der Ausbildung ist je nach Ausbildungsschule unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 1 bis 1 ½ Jahren.
Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete:
- Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften, einschl. Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Fahrten nach Sichtflugregeln
- Meteorologie
- allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
- Navigation
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
Praktische Ausbildung
Um den Pilotenschein für Ballone zu machen, ist eine praktische Ausbildung nötig. Die Fahrausbildung erfolgt zunächst auf Gasballonen oder Heißluftballonen der Größenklasse 1 (Hüllenvolumen bis einschließlich 4250 Kubikmeter und Körbe bis sechs Insassen). Die Fahrausbildung mit Fluglehrer umfasst bei Verwendung von
Gasballon
Mindestens 10 Aufrüstungen und 10 Ausbildungsfahrten mit einer durchschnittlichen Fahrtdauer von je zwei Stunden
Heissluftballon
Mindestens 20 Stunden Fahrzeit, 20 Aufrüstungen und mindestens 50 Starts und 50 Landungen
innerhalb der letzten drei Jahre auf der Ballonart und Größenklasse, auf der die Prüfung abgelegt werden soll. In den Ausbildungsfahrten müssen Fahrten bei Temperaturunterschieden von mindestens 20 Grad Celsius, gemessen in Bodennähe sowie Fahrten in Lufträumen der Klassen C und/oder D enthalten sein.
Theoretische Prüfung
Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Die Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen.