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Ballonfreunde Lechfeld e.V.
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Ballonfreunde Lechfeld e.V.
Frankenstr. 21
86507 Oberottmarshausen

Fragen zum Ballonsport

WARUM FAHREN BALLONE IM SOMMER EIGENTLICH NUR FRÜH AM MORGEN ODER SPÄT AM ABEND?

Durch die Sonneneinstrahlung und die damit verbundene unterschiedliche Erwärmung des Untergrundes entsteht im Sommer mit zunehmendem Tagesverlauf verstärkt Thermik. Thermik ist jedoch für die Ballonfahrt schlecht, weil damit in der Regel stärkere Windgeschwindigkeiten und unkontrollierbare Auf- und Abwärtsbewegungen der Luft verbunden sind. Ballone fahren daher im Sommer in der Regel in den ersten beiden Stunden nach Sonnenaufgang und in den letzten beiden Stunden vor Sonnenuntergang. Im Winter dagegen kann bei keiner oder nur geringer Thermik auch tagsüber Ballon gefahren werden.

WARUM LANDET IHR MIT DEM BALLON NICHT DORT DRÜBEN?

Im Gegensatz zu allen anderen Luftfahrzeugen hat der Ballon keinerlei Möglichkeit zur Steuerung. Der Ballon fährt immer dorthin, wo der Wind ihn hintreibt. Da oft in Bodennähe der Wind noch einmal die Richtung ändert, wird es manchmal doch nicht die kurz gemähte Wiese, die eigentlich für die Landung angepeilt wurde. Bei wenig Wind kann der Ballon dann noch aufgebaut auf eine Wiese nebenan getragen und dort abgebaut werden. Durch die enorme Fläche der Hülle (ca. 1200 m²) läßt sich der Ballon jedoch bereits bei geringen Windgeschwindigkeiten nicht mehr gegen den Wind tragen.

Die Betriebsgrenze für den Start eines Heißluftballones liegt bei etwa 10 Knoten; dies sind nur knapp 20 km/h Windgeschwindigkeit.

WELCHE AUSBILDUNG BRAUCHT EIN BALLONFAHRER?

Die Ausbildung zum Ballonfahrer erfolgt in Vereinen mit besonderer Berechtigung oder gewerblichen Schulen und umfaßt 62 Stunden Theorie in den Fächern Meteorologie, Navigation, Technik, Verhalten in besonderen Fällen, Aerostatik, Luftrecht, Funksprechverkehr und mindestens 20 Stunden Fahrtzeit.

Die fachliche Voraussetzung für den Erwerb der Lizenz, Freiballone als verantwortlicher Freiballonführer nichtgewerbsmäßig und nichtberufsmäßig am Tage zu führen, sind

1.) eine theoretische Ausbildung
2.) die Fahrausbildung
3.) die erfolgreiche Teilnahme an einer Ausbildung in Sofortmaßnahmen am Unfallort

Umfang der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung ist je nach Ausbildungsschule unterschiedlich und liegt in der Regel zwischen 1 bis 1 ½ Jahren.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst die Sachgebiete:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften, einschl. Rechtsvorschriften des beweglichen Flugfunkdienstes und die Durchführung des Sprechfunkverkehrs bei Fahrten nach Sichtflugregeln
  • Meteorologie
  • allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Technik
  • Navigation
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • menschliches Leistungsvermögen

Praktische Ausbildung

Um den Pilotenschein für Ballone zu machen, ist eine praktische Ausbildung nötig. Die Fahrausbildung erfolgt zunächst auf Gasballonen oder Heißluftballonen der Größenklasse 1 (Hüllenvolumen bis einschließlich 4250 Kubikmeter und Körbe bis sechs Insassen). Die Fahrausbildung mit Fluglehrer umfasst bei Verwendung von

Gasballon
Mindestens 10 Aufrüstungen und 10 Ausbildungsfahrten mit einer durchschnittlichen Fahrtdauer von je zwei Stunden

Heissluftballon
Mindestens 20 Stunden Fahrzeit, 20 Aufrüstungen und mindestens 50 Starts und 50 Landungen

innerhalb der letzten drei Jahre auf der Ballonart und Größenklasse, auf der die Prüfung abgelegt werden soll. In den Ausbildungsfahrten müssen Fahrten bei Temperaturunterschieden von mindestens 20 Grad Celsius, gemessen in Bodennähe sowie Fahrten in Lufträumen der Klassen C und/oder D enthalten sein.

Theoretische Prüfung

Diese Prüfung ist eine schriftliche oder computergestützte Prüfung in den nachfolgend aufgeführten sieben Fächern und kann, nach Ermessen der zuständigen Stelle, an einem oder mehreren Tagen abgelegt werden. Mehrere Prüfungsfächer können zusammengefasst werden. Die Prüfung besteht aus mindestens 120 Fragen. Der überwiegende Teil der Prüfung muss aus Auswahlfragen (Multiple Choice) nach dem jeweils gültigen amtlichen Fragenkatalog bestehen.  

DARF EIN BALLONFAHRER EIGENTLICH ÜBERALL LANDEN?

Grundsätzlich ja! Da ein Ballon nicht gesteuert werden  kann, kann man ihm auch nicht vorgeben, daß er z.B. auf einem bestimmten Flugplatz landen muss. Der Grundstückseigentümer braucht die Landung eines Ballones daher vorher nicht genehmigen. Der Pilot ist jedoch verpflichtet, dem Grundstückseigentümer Auskunft über sich, den Halter des Ballones und die Versicherung des Ballones zu geben. Der Grundstückseigentümer darf den Abtransport des Ballones dann nicht verhindern. Dies ist im Luftverkehrsgesetz so geregelt.

Selbstverständlich besteht aber auch die Verpflichtung, einen entstandenen Schaden bei der Landung zu ersetzten.

EIN FLURSCHADEN WAS NUN?

Es liegt in der Natur des Ballonfahrens, daß die Landung nicht immer auf einem vorgegebenen Luftfahrtgelände erfolgt, sondern nach der jeweiligen Situation auf einem anderen Gelände. Hierbei kann es trotz entsprechender Vorsicht zu einem Flurschaden kommen. Der Halter des Ballons ist verpflichtet, eine Halterhaftpflichtversicherung abzuschließen, die auch für derartige Schäden aufkommt. Ballonfahrer können vom Versicherer ermächtigt sein, kleinere Flurschäden vor Ort schnell und unbürokratisch zu regulieren. Kommt es jedoch im Einzelfall zu einem größeren Flurschaden, so helfen Fotos vom Schadensort, eine schnelle und korrekte Schadenregulierung durch den Versicherer zu gewährleisten.

BALLONSPORT UND NATUR

Der Ballonsport fordert eine dauernde Beschäftigung mit dem Wetter, der Natur und den Eigenschaften der jeweiligen Landschaft. Der besondere landschaftliche Reiz der verschiedenen Regionen Bayerns hat in einigen Gebieten zu einer Konzentrierung von Ballonfahrten geführt. Für jeden verantwortungsvollen Ballonpiloten ist aber gerade deshalb ein sorgsamer Umgang mit der Natur und den landschaftsprägenden Gebieten selbstverständlich. Vermieden werden daher:

 

·      Starts und Landungen in Naturschutzgebieten und anderen schützenswerten Bereichen

·      tiefes Überfahren von Gebieten mit besonderem Wild- oder Vogelbestand

·     Landungen in Brachflächen und Biotopen

WIE GROSS IST EIGENTLICH EIN HEISSLUFTBALLON?

Auf diese und ähnliche Fragen zum Heißluftballon einige Angaben bezogen auf eine durchschnittliche Größe von 3600 m³ Hüllenvolumen:

 

Gesamthöhe einschließlich Korb: ca. 25 m

Umfang am Äquator: ca. 60 m

Oberfläche der Hülle ca. 1200 m²

Gesamtgewicht einschl. 4 Personen: ca. 700 kg

Gasverbrauch: ca. 0,5 kg Propan pro Minute

Leistung des Doppelbrenners je ca. 2300 kW

Lebensdauer der Hülle: ca. 500 Betriebsstunden

 

Im Einsatz sind Ballone zwischen 1600 m³ und 8000 m³ Hüllenvolumen sowie verschiedenste Sonderformen